ÜBERPRÜFUNG der Elektroanlagen.

Elektroanlagen werden nach den aktuell gültigen Normen auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft. Die derzeit gültige Norm ist die OVE E 8101.

Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen kann eine Anlagenüberprüfung nach der zum Errichtungszeitpunkt gültigen Norm erfolgen.

Gewerbe – und Industriebetriebe müssen laut §66 ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz) nach dem Stand der Technik und der Wissenschaft überprüft werden.

Jede Elektroanlage muss einer Erstprüfung unterzogen werden, welche auch Abschnittsweise während der Bauphase erfolgen kann. Das gesetzlich vorgeschriebene Wartungsintervall finden Sie in ihrem Bau- bzw. Betriebsbewilligungsbescheid oder ihrer vorhandenen Anlagendokumentation. Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung einer Anlage muss unter Berücksichtigung der Art der Anlage und Betriebsmittel, der Verwendung und des Betriebs der Anlage, Häufigkeit und Qualität der Anlagenwartung und der äußeren Einflüsse, denen die Anlage ausgesetzt ist, bestimmt werden. Die maximale Zeitspanne kann durch gesetzliche oder nationale Bestimmungen festgelegt sein. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen ein passendes Wartungsintervall für ihre elektrische Anlage. Um einen sicheren Betrieb der elektrischen Anlage gewährleisten zu können, empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden ihre Elektroanlage mindestens alle 5 Jahre warten zu lassen.

Sie erhalten von uns eine Überprüfung nach OVE E 8101 im Mindestumfang von:

Erstprüfung

  • Anlagenprüfung
  1. Besichtigung der elektrischen Anlage
  2. Überprüfung der Durchgängigkeit der Leiter
  3. Messung des Isolationswiderstandes der elektrischen Anlage
  4. Messung des Isolationswiderstandes zum Nachweis der Wirksamkeit des Schutzes durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung
  5. Messung des Isolationswiderstandes zum Nachweis der Wirksamkeit des Schutzes von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden
  6. Messung der Spannungspolarität
  7. Prüfung der Wirksamkeit des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
  8. Überprüfung des zusätzlichen Schutzes
  9. Prüfung der Phasenfolge der Außenleiter
  10. Funktionsprüfung
  11. Messung des Spannungsabfalls
  • Anlagendokumentation
  1. Prüfbericht
  2. Schalt – und Grundrisspläne
  3. Datenblätter

Wiederkehrende Prüfung

  • Anlagenüberprüfung
  1. Besichtigung der elektrischen Anlage
  2. Überprüfung der Sicherheit von Personen und Nutztieren vor den Wirkungen des elektrischen Schlags und vor Verbrennungen
  3. Überprüfung des Schutzes gegen Schäden am Eigentum durch Brand und Hitze, die durch Fehler in der elektrischen Anlage entstehen
  4. Kontrolle der richtigen Bemessung und Einstellung der Schutzeinrichtungen
  5. Kontrolle der richtigen Bemessung und Einstellung von Überwachungseinrichtungen
  6. Bestätigung, dass die Anlage nicht so beschädigt ist oder sich derart verschlechtert hat, dass die Sicherheit beeinträchtigt ist
  7. Überprüfung von Anlagenfehlern und Abweichungen von den Anforderungen der gültigen Norm, die eine Gefahr darstellen können
  • Anlagendokumentation
  1. Prüfbericht
  2. Adaptierte Schalt – und Grundrisspläne
  3. Datenblätter

Wenn Ihre elektrische Anlage die Analagenüberprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein E – Attest.

Haben Sie Fragen zur Anlagenüberprüfung, oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre elektrische Anlage eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre Elektroanlage das Beste ist!