ÜBERPRÜFUNG der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Rauch – und Wärmeabzugsanlagen (RWA) werden nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien überprüft.
Man unterscheidet bei RWA zwischen reinen Rauchabzugsanlagen (RA), welche häufig für Stiegenhäuser vorgeschrieben werden, und Rauch – und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die meist durch behördliche Auflagen errichtet werden müssen. Die derzeit gültigen Richtlinien für Rauchabzugsanlagen ist die TRVB S 111, für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen sind es die TRVB S 125, die ÖNORM EN 12101 und die ÖNORM H 6029.
Das Wartungsintervall für Rauchabzugsanlagen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben lautet zwei Jahre, für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben. Für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen ist außerdem eine Revision durch eine akkreditierte Prüfstelle alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Sie erhalten von uns eine Überprüfung Ihrer Rauchabzugsanlage gemäß TRVB S 111 und für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen gemäß TRVB S 125 im folgenden Mindestausmaß:
- Sichtprüfung der gesamten Rauchabzugsanlage
- Überprüfung, ob die Behördenauflagen erfüllt sind
- Überprüfung der mechanischen Funktionstüchtigkeit
- Überprüfung aller Peripheriegeräte
- Überprüfung der Leitungen
- Überprüfung der Netz – und Notstromversorgung
- Überprüfung des Kontrollbuchs
- Reinigung der Peripheriegeräte
- Anlagendokumentation bestehend aus:
- Prüfbericht
- Adaptierung der Grundrisspläne
- Datenblätter
Wenn Ihre RWA oder RA die Überprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein Rauch – und Wärmeabzugsanlagenattest.
Haben Sie Fragen zur RWA – oder RA – Überprüfung, oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre RWA oder RA eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre RWA oder RA das Beste ist!